Lebensmittel: Mehr Sicherheit und Transparenz bei der Verwendung von Zusatzstoffen in der EU
Brüssel,
14. November 2011 – Die Europäische Kommission hat zwei
Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von
Lebensmittelzusatzstoffen1 bald noch sicherer und transparenter sein wird als bisher.
„Heute
setzen wir einen Meilenstein in der Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union“, sagte der Kommissar
für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli. „Die beiden
Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen
mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können,
welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind,“ fügte er
hinzu. „Die Verbraucher sind also besser informiert, und die
Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die
Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte“, fasste Kommissar
Dalli die Maßnahme zusammen.
Mit den beiden Verordnungen werden zwei neue Listen aufgestellt.
Die erste gilt Lebensmittelzusatzstoffen,
und sie wird ab Juni 2013 gelten (die Übergangsfrist bis zum
Geltungsbeginn braucht die Lebensmittelindustrie der EU, um sich den
neuen Vorschriften anzupassen). Diese Liste kann auch in einer Online-Datenbank (https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD) aufgerufen werden und wird es Verbrauchern, Lebensmittelunternehmern und Kontrollbehörden ermöglichen, schnell herauszufinden, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.
Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe inStoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden,
beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe; sie
gilt ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Diese beiden Listen sind ein wichtiger Schritt zur Durchführung der im Dezember 2008 verabschiedeten Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Transparenz
Transparenz
ist ein großer Pluspunkt der neuen Vorschriften. Die zugelassenen
Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der
Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen.
Die Kommission sieht dies als bedeutende Verbesserung gegenüber den
alten Listen, die in mehreren Anhängen drei verschiedener Richtlinien
enthalten waren.
So ist in der neuen
Liste beispielsweise leicht zu erkennen, dass in einigen
Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe
zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter,
Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft
der Fall.
In anderen Kategorien
wiederum, vor allem bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren,
Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken sind zahlreiche Zusatzstoffe
zugelassen.
Die Liste der
Zusatzstoffe, die in anderen Zusatzstoffen, Enzymen, Aromen und
Nährstoffen verwendet werden dürfen, wird außerdem dafür sorgen, dass
die Aufnahme von Zusatzstoffen über diese Stoffe begrenzt bleibt.
Was ändert sich noch mit den neuen Vorschriften?
Neben den beiden Listen enthalten die neuen Rechtsvorschriften auch:
klar festgelegte Bedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln
eine
Einteilung der Lebensmittel mit eindeutiger Auflistung der Zusatzstoffe
und der Kategorien, in denen sie verwendet werden dürfen
ein Programm für die komplette Neubewertung der Sicherheit aller zugelassenen Zusatzstoffe
klare Leitlinien und Anweisungen für Anträge auf neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen.
Allgemeine Hintergrundinformationen
Die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen
wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat in der Rahmenverordnung
von 2008 festgelegt und bleiben in Kraft. Die Verordnung bietet einen
allgemeinen Rahmen, Grundsätze und Ziele, an denen sich alle
Einzelrechtsakte über Zusatzstoffe orientieren. Sie verlangt, dass die Verwendung von Zusatzstoffen sicher und technologisch begründet ist, dass die Verbraucher davon profitieren und dass sie nicht irregeführt werden.
Neubewertung von Zusatzstoffen
Im März 2010 genehmigte die Kommission ein Programm für die Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe.
Demnach muss die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bis
2020 alle Zusatzstoffe neu bewerten Die zeitliche Reihenfolge richtet
sich danach, wann ein Zusatzstoff zuletzt bewertet wurde, ob neue
wissenschaftliche Daten vorliegen, wie intensiv er verwendet wird und
wie groß die gesundheitliche Belastung ist.
Lebensmittelfarbstoffe
stehen auf der Prioritätenliste ganz oben. Bei 17 Farbstoffen ist die
Bewertung abgeschlossen. Für drei Stoffe hat die Kommission bereits neue
Verwendungsmengen vorgeschlagen, da die EFSA davon ausgeht, dass die
Belastung durch diese Stoffe für bestimmte Verbrauchergruppen zu hoch
sein kann.
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird die Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam vorgezogen; sie soll bis September 2012 abgeschlossen sein.
Leitlinien und Anweisungen
Im
März 2011 genehmigte die Kommission auch ein Dokument mit den genauen
Angaben, die für die Zulassung einer neuen Verwendung eines
Zusatzstoffes erforderlich sind. Dazu zählen toxikologische Daten für
die Risikobewertung und Angaben, die belegen, dass die Verwendung des
Zusatzstoffes technologisch gerechtfertigt und für die Verbraucher von
Vorteil ist, und dass keine falschen Behauptungen aufgestellt werden.
Zur
Unterstützung der Antragsteller hat die Kommission einen praktischen
Leitfaden ausgearbeitet, der auch im Internet zu finden ist (http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/authorisation_application_en.htm).
Damit wird sichergestellt, dass die Antragsteller komplette Dossiers
einreichen, was die Bearbeitung effizienter gestaltet. Nach Auffassung
der Kommission kann dies die Lebensmittelindustrie dazu anregen, bei
ihren Innovationen sorgfältig abzuwägen.
Ein
Beispiel für ein innovatives Produkt ist das natürliche Süßungsmittel
Steviolglycosid, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird. Die
Kommission hat heute auch eine Verordnung genehmigt, mit der eine
Verwendung in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen wird.
Die
EFSA war beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu
dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch
ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung
gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von
4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der
Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch
bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge
aber wahrscheinlich überschritten.
Um
die Verbraucher nicht zu belasten, mussten die beantragten Verwendungen
und Verwendungsmengen geändert werden. Die heute genehmigte Verordnung
spiegelt das Ergebnis dieses Verfahrens wider.
31.10.2011
Wochen vor der Zulassung von Steviolglykosiden
als neuer Lebensmittelzusatzstoff in der EU gibt es erhebliche
Unsicherheit in der Deutung von Höchstmengen. Selbst Fachverbände
scheinen überfordert. Online-Dienste wie focus.de und süddeutsche.de sind sichtlich hilflos. Wie ist also die korrekte Faktenlage?
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium der
EFSA, hat bereits im April 2010 einen ADI-Wert
für Steviolglykoside festgelegt. Die maximal zulässige Tagesdosis liegt
demnach bei 4 mg pro kg Körpergewicht und bezieht sich vom Wert her
eindeutig auf Steviol und NICHT auf Steviolglykoside. 4 mg Steviol
entsprechen umgerechnet etwa 11 mg an Steviolglykosiden.
Ein Mensch mit 65 kg Körpergewicht könnte demnach täglich maximal etwa 715 mg an Steviolglykosiden zu sich nehmen.
Dazu schreibt die Europäische Kommission:
Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer
Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition
gegenüber Steviolglycosiden durch die Nahrung wurde als
Stevioläquivalente ausgedrückt. Daher sollten auch die
Verwendungshöchstmengen als Stevioläquivalente ausgedrückt werden. Die
höchstzulässigen Mengen an Steviolglycosiden werden als Summe aller in
den Spezifikationen genannten Steviolglycoside ausgedrückt und können
anhand der in den Spezifikationen genannten Umrechnungsfaktoren in
Stevioläquivalente umgerechnet werden.
Auch der Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) 1333/2008 mit einer Liste zu Höchstwerten an Stevia-Süßstoffen für verschiedene Lebensmittelkategorien bezieht sich also auf Steviol-Äquivalente. - Eine einfache Tabelle hilft bei der Umrechnung.
Es wurde zum Beispiel für aromatisierte Getränke wie Limonaden ein
Höchstwert von 80 mg/l an Steviol-Äquivalente vorgeschlagen, was
umgerechnet etwa 220 mg Steviolglykosiden entspricht, eine Menge die
übrigens ausreicht, um Erfrischungsgetränke zu süssen. Eigentlicher
Sinn von Erfrischungsgetränken ist vorrangig unserem Organismus die
notwendige Flüssigkeitsmenge zu sichern. Gleichzeitig kritisieren immer
mehr Verbraucher den penetrant süssen Geschmack von Lebensmitteln und
Getränken. Dass eine Limonade mindestens 600 mg des Stevia-Süßstoffs braucht, um bei Konsumenten Anklang zu finden, solche Forderung gibt es, ist also kein überzeugendes Argument.
Freie Bahn für den grünen Süßstoff
Unter diesem Motto hatte die Süddeutsche Zeitung am 27.09. in ihrer Online-Ausgabe frohlockt. Was war geschehen?
Die Molkerei Scheitz in Andechs hatte in einem Schnellverfahren am
Verwaltungsgericht München erreicht, dass man ihr den Vertrieb ihres
mit Stevia-Tee gesüßten Jogurts nicht
untersagen darf. Auch ein Eintrag dieser Produkte im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) ist demnach nicht rechtens.
Das gleiche Gericht kam bereits 2004 in einem anderen Fall, damals
klagte die Firma Mensch & Natur AG, zu dem Ergebnis, dass die
Blätter der Stevia nicht unter die Novel-Food Verordnung
fallen, da diese bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung in
nennenswertem Umfang als Lebensmittel im Handel waren. Der Feistaat
Bayern legte damals gegen dieses Urteil Berufung ein. Dazu steht eine
Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München noch aus.
Bis dahin kann die Molkerei Scheitz ihren mit Stevia gesüßten Jogurt weiterhin vertreiben. Es gilt also diese Entscheidung abzuwarten und von Freudentänzen vorerst abzusehen.
Verstehen Sie das also bitte richtig: zur Zulassung der Inhaltsstoffe der Stevia-Pflanze,
den Steviolglykosiden, erwarten wir um den 14. November eine
Pressemitteilung der Europäischen Kommission und eine endgültige
Zulassung zum 2. Dezember 2011. Auf die Freigabe der Pflanze selbst
müssen wir noch etwas warten.
Zulassung von Süßstoff der Stevia noch in 2011
Am 04.07.2011 haben sich in Brüssel die Mitglieder des ständigen
Ausschusses für Lebensmittelsicherheit für die Zulassung von
Steviolglykosiden als zusätzlichen Süßstoff innerhalb der EU
ausgesprochen. Als letzter Schritt wird nun noch das Europäische
Parlament dazu abstimmen. Dann könnten Steviolglykoside noch in 2011 in
verschieden Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. Eine Liste dieser
Lebensmittel und der entsprechenden Höchstwerte finden Sie HIER. Auch der Handel von Tafelsüßen auf Basis der Stevia-Extrakte
wäre dann möglich. In letzter Minute wurde auch die Zusammensetzung des
Süßstoffes klarer formuliert. Demnach muss der Süßstoff mindestens
95%* an Steviosid,
Rrebaudiosid A, B, C, D, E und F, Steviolbiosid, Rubusoside und
Dulcosid enthalten. Mindestens 75%* davon müssen aus Steviosid und/oder
Rebaudiosid A bestehen..
*bezogen auf das Trockengewicht
Geschmäcker sind verschieden, Gene auch!
31.05.2011
Das Gen- und Biotechnologie Team der HLFS Ursprung, Salzburg holte
beim Bundesfinale „Jugend innovativ“ den 1. Platz in der Kategorie
Science mit dem Projekt
"Geschmäcker sind verschieden, Gene auch!“
Die 25 Schülerinnen und Schüler erbrachten
weltweit erstmals den Beweis, dass ein Zusammenhang zwischen dem
Geschmacksempfinden von Stevia,
einem natürlichen Süßstoff, und dem menschlichen Erbgut besteht. Dafür
wurde das Gen TAS2R38, verantwortlich für das Empfinden von bitterem
Geschmack, anhand von DNA-Proben von über 300 Versuchspersonen
untersucht.
Lesen Sie mehr dazu.. HIER or find the english version.. here
Rechtskräftiges Urteil des EuGH zu Stevia rebaudiana
14.04.2011
Lagen uns noch im November 2010 in der Rechtssache C-327/09,
Mensch und Natur AG, ehemals "nur Natur", gegen Freistaat Bayern, die
Schlussanträge des Generalanwaltes Niilo Jääskinen des Europäischen
Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vor, so hat heute das Gericht endgültig
entschieden.
Demnach hat die Entscheidung der Kommission 2000/196/EG keine Wirkung gegenüber Dritte, ist also nicht allgemein verbindlich.
Nun kann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) frei über den Status zu Stevia rebaudiana nach Verordnung (EG) Nr. 258/97 entscheiden. Hier ist zu erwarten, dass sich der BayVGH dem Urteil des Verwaltungsgerichtes München aus 2004 anschliesst, wonach Stevia rebaudiana
eben kein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) ist, da diese Pflanze
bereits vor dem Stichtag der Novel-Food-Verordnung, dem 15.05.1997 in
nennenswertem Umfang im Verkehr war. Hinzu kommt die neue Faktenlage,
dass nicht nur die Firma "Mensch & Natur AG" vor diesem Datum Stevia rebaudiana in grösseren Mengen abverkaufte, sondern noch weitere Unternehmen in Europa.
Am 15.04.2011 veröffentlichte
der Deutschlandfunk dazu folgenden Bericht: LINK
BIO möglich - doch nicht sicher.
März 2011
Verbraucher wünschen bereits vor einer Zulassung Stevia-Produkte in Bio-Qualität. Viel Sinn macht dies bei den Blättern der Stevia,
wenn auch Pestizide bisher nur in sehr geringen Spuren nachgewiesen
werden konnten schon - der Bio-Anbau überzeugt generell durch seine
ökologische Nachhaltigkeit. So finden wir seit Wochen in Bio-Läden wie
Alnatura, Stevia in angeblicher Bio-Qualität.
Auf der aufwendigen Verpackung lesen wir: „Bio-Kontrolle im Herkunftsland durch BCS Öko-Garantie“.
Nach unserer Recherche werden zwar Produzenten im Herstellungsland
zertifiziert, eine Kontrolle in Deutschland findet jedoch nicht statt.
Demnach könnte ein Anbieter statt Bio-Stevia
auch genauso gut konventionelle Ware unter seinem "selbstgestrickten"
Bio-Siegel anbieten, denn BCS überwacht nicht, ob hier wirklich Bio-Ware
eingeführt und als solche nachweislich verkauft wird. So fehlt auf der
Packung eine Öko-Kontrollstellennummer und ein offizielles Bio-Siegel.
Diese fragwürdige Praxis unterläuft den eigentlichen Sinn einer
Bio-Zertifizierung: eine lückenlose Garantie für die Herkunft aus
Bio-Anbau.
Stevia in Bio-Jogurt
Februar 2011
Überraschend zur Bio Fach in Nürnberg stellte die Andechser Molkerei ihr neues Produkt „Stevia Bio-Jogurt mild“ vor. Gesüsst wird dieser Jogurt mit Rübenzucker und einem Auszug aus der Stevia. Die Molkerei Scheitz stützt sich hierbei auf die Einschätzung des Verwaltungsgerichts München aus 2004, wonach Blätter und damit auch die wässrigen Auszüge der Stevia rebaudiana kein Novel Food, sondern ein verkehrsfähiges Lebensmittel seien.
EFSA kritisiert Höchstmengen an Steviolglykosiden in Lebensmittel
26.01.2011
In ihrem neuen Gutachten der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird bemängelt, dass durch die beantragten
Mengen an Steviolglykosiden für verschiedene Lebensmittelgruppen die
erwartete Verzehrmenge (EDI-Wert, estimated dietary intake)
des Süßstoffs und damit die maximal empfohlene Tageshöchstdosis
(ADI-Wert) deutlich überschritten werden könnten. Dies erscheint unter
der Voraussetzung von unterschiedlichem Konsumverhalten verschiedener
Konsumentengruppen als realistisch. So wurden z.B. für
Erfrischungsgetränke ein Höchstwert von 600 mg an Steviolglykoside pro
Liter beantragt. Kinder könnten, da sie im Durchschnitt mehr
Erfrischungsgetränke aufnehmen als Erwachsene, den ausgegebenen ADI-Wert
dadurch deutlich überschreiten.
Dass die Antragsteller kurzerhand 15 Produktgruppen von ihrer
Antragsliste entfernt haben, verärgert Verbraucher und Hersteller. Unter
diesen 15 Gruppen fallen Produkte wie Gebäck, Kuchen, Snacks,
Konfekt...
22. April 2010
Multinationale Lebensmittelkonzerne wittern das grosse Geschäft mit den Süßstoffen der Stevia rebaudiana. Kann man ein hochaufgereinigtes Rebaudiosid A noch als einen natürlichen Lebensmittelzusatzstoff bezeichnen?
EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden
14. April 2010
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium der EFSA, hat die
Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern
extrahierten Süßungsmitteln der Stevia rebaudiana,
bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die
zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt. Dieser Wert wird mit 4 mg
pro kg Körpergewicht und Tag angegeben und bezieht sich auf
Steviol-Äquivalente. Umgerechnet sind das etwa 10 mg Steviosid.
Um einer vorschnellen Pressemitteilung der Firma Cargill, Wayzata,
Minnesota, USA zu widersprechen, bezieht sich die positive Bewertung
nicht nur auf Truvia(TM)-Rebiana von Cargill, sondern auf jede Mischung von Steviolglycosiden mit einer Reinheit von >95%.
Stevia Rebellen: wer sich für die Zuckeralternative engagiert
Oktober 2009
Das Print Magazin "myself" bringt in seiner Ausgabe 10/2009 einen Bericht zur Situation von Stevia in Deutschland: .. und der Süßstoff verkümmert in der Bürokratie-Wüste
Sie werden gesucht
Wir halten Ausschau nach Konditoren und Spitzenköche, gerne auch weiblich, welche mit hervorragenden Stevia-Produkten experimentieren und ihre Ergebnisse in einem ausführlichen Free Stevia Special darstellen möchten. Sind Sie dabei?
Steviolglycosid in Frankreich zugelassen
6. September 2009
Das Steviolglycosid Rebaudiosid A in einer Reinheit von 97% wurde von der AFSSA (Agence française de sécurité sanitaire des aliments) als Lebensmittelzusatzstoff für die Dauer von 2 Jahren in Frankreich zugelassen. Die neue Verordnung wurde nun im Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.
GRAS-Status für Steviolglycoside
1. September 2009 Steviolglycoside
haben in den USA nun auch den GRAS-Status erhalten und werden damit als
gänzlich sicher bezeichnet. Die Abkürzung GRAS steht für Generally
Recognized As Safe. Diesen Status vergibt die US-amerikanische Food and
Drug Administration (FDA) für Substanzen wie beispielsweise
Lebensmittelzusatzstoffe, die allgemein als sicher angesehen werden.
Vive la Stevia!
August 2009
Während die Deutsche Lebensmittelüberwachung mit dem EU-Schnellwarnsystem (RASFF) derzeit gezielt gegen Stevia-Produkte
vorgeht, als ginge es ernsthaft darum, die Menschheit vor dem
Untergang zu retten, erreicht uns aus Frankreich eine interessante
Nachricht zum Status der süßen Extrakten der Pflanze Stevia rebaudiana in der EU:
Nach Ankündigung der AFSSA (Agence française de sécurité sanitaire des aliments) werden gegen Ende August 2009, Steviolglycoside (Rebaudiosid A) in Frankreich als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die neue Verordnung wird im Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.
Sollte es den deutschen Behörden bis dahin
gelungen sein, den inländischen Markt „trocken zu legen“, stehen dann
genügend französische Produkte bereit.
Standort Deutschland - ein Trauerspiel.
Bild: Stevia Tabs hergestellt in Frankreich mit 64% Sorbit !!
Drittes Stevia Symposium erfolgreich
Die European Stevia Association, EUSTAS hat Anfang Juli 2009 das dritte Stevia Symposium an zwei Tagen organisiert. Neben zahlreichen Fachvorträgen zum Thema "Stevia in Europe" gab es genügend Möglichkeiten zum Meinungsaustausch. Positive Resonanz
bekam das Event bereits von RSS Feeds unterschiedlicher Redaktionen.
Wo sie die Begleithefte zu allen bisherigen Veranstaltungen bekommen
können, zeigt ihnen der folgende LINK.
Stevia ist kein Novel Food
29.06.2009
Das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 (M 4 K
03.4528) entschieden, dass die getrockneten Blätter der Stevia rebaudiana kein Novel-
Food-Produkt seien. Begründung: Stevia-Blätter dienten als Zutat in Teemischungen schon vor dem
15.05.1997, dem maßgeblichen Stichtag, in nennenswertem Umfang dem menschlichen
Verzehr in der Europäischen Union. Damit wurde die Stevia rebaudiana als
Lebensmittel verkehrsfähig. Der Freistaat Bayern hatte gegen dieses Urteil Berufung
eingelegt. Darüber wurde nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(9 BV 09.743) verhandelt.
Fazit und eigentlicher Skandal: ein ordentliches Statusfeststellungsverfahren, in dem geprüft werden muss, ob es sich bei Stevia rebaudiana überhaupt um ein Novel-Food handelt, ist wohl nie von nationalen Behörden und der Europäischen Kommission durchgeführt worden.
Lesen sie die Presseerklärung von RA Hanspeter Schmidt HIER.
Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung finden sie unter diesem LINK.
ZDF-Sendung Frontal 21:
Diätprodukte sind für Diabetiker schädlich
12.05.2009
Fruktosehaltige Diätprodukte für Diabetiker sind über einen
längeren Zeitraum aufgenommen, gesundheitlich bedenklich, denn Fructose wird sehr viel schneller in Körperfett verstoffwechselt als Glucose. Resultat: Übergewicht. Eine aktuelle STUDIE belegt die Zusammenhänge.
Den einzigen Gewinn streicht die Industrie ein:
Diätprodukte mit Fruktose sind fast doppelt so teuer als vergleichbare
Produkte, die mit Zucker gesüßt sind. Sehen sie HIER die Sendung des ZDF.
Stern TV zu Stevia
Am 18. Februar sendete RTL folgenden Themenbericht in Stern TV:
Wunderpflanze Stevia? 300 Mal süßer als Zucker - keine Kalorien.
Eine kleine Pflanze aus Paraguay könnte künftig Millionen Diabetikern und Übergewichtigen Hoffnung geben: Stevia.
Sie senkt nachweislich den Blutzuckerspiegel, hat keine Kalorien,
verhindert die Entstehung von Zahnbelag und ist dazu noch 300 Mal
süßer als Zucker. Wo ist der Haken? Kritiker behaupten, die Einführung
der Pflanze in der EU wird von der Zuckerindustrie unterwandert. Die
setzt jährlich rund 60 Milliarden Euro in Europa um. Pro Kopf werden
in Deutschland ca. 40 Kilo Zucker verbraucht. stern TV stellt die
vermeintliche Wunderpflanze vor.
Natur & Heilen 2/2009
Anfang 2009 erscheint ein Bericht zu Stevia rebaudiana
in „Natur & Heilen, 2/2009“ von der Autorin Dr. Andrea Flemmer und
die Erwartungen an diesen Artikel sind entsprechend dem sonstigen
Standard dieser Zeitschrift recht hoch.
17. Dezember 2008: Steviolglycoside sind von der
Amerikanischen Food and Drug Administration, FDA als gesundheitlich
unbedenklich eingestuft worden. Das klingt zuerst wie eine kleine
Sensation.
Doch Enttäuschung macht sich inzwischen breit
unter den US-Amerikanischen Verbrauchern. Keinesfalls gilt in Amerika
eine generelle Zulassung - und für Stevia-Blätter schon mal gar nicht.
Die Zulassung durch die FDA beschränkt sich nur auf genau
definierte Produkte der beiden Multis Cargill und Merisant.
Unternehmen, die nun in den USA Lebensmittel für Diabetiker aus Stevia
herstellen möchten, müssen wohl Lizenzgebühren an Cargill und Merisant
zahlen, denn diese haben Patentrechte auf den Herstellungsprozess.
Will man uns am Ende auch mit einer süßen Brause wie „Sprite Green®“
verhöhnen?
Wir sollten eine ähnliche Entwicklung in Europa verhindern.
Akademie Fresenius: Novel Food
18. November 2008
Die Fresenius-Konferenz bot einige Beispiele für Zulassungsverfahren neuartiger Lebensmittel, darunter auch Stevia. Stevia rebaudiana
Bertoni wurde als Süßungsmittel in verschiedenen EU-Ländern bereits
vor der Einführung der Novel-Food-Verordnung im Jahr 1997 verwendet.
Schon 1942 gab es Versuchsfelder in Großbritannien, auf denen Steviapflanzen angebaut wurden. Mehr als neun Tonnen getrockneter Steviablätter wurden 1989 allein in Belgien importiert, und zwischen 1989 und 1997 wurden Steviablätter
in den Niederlanden, in Belgien, in der Schweiz, in Deutschland und
in Großbritannien verkauft. Doch 1997 intervenierte das belgische
Gesundheitsministerium, sodass der Verkauf lebender Steviapflanzen
in Belgien eingestellt wurde, wie Prof. Jan M.C. Geuns (KU Leuven,
Belgien) auf der Fresenius-Konferenz berichtete. Das Ministerium
behauptete, Stevia sei ein neuartiges
Lebensmittel in Europa. Geuns machte „gewaltige Fehler und falsche
Einschätzungen“ des früheren Wissenschaftlichen
Lebensmittelausschusses (SCF, Vorgänger der EFSA) verantwortlich dafür,
dass Stevia bis heute noch nicht das
Zulassungsverfahren bestanden habe. „Eines der großen Probleme der
Novel-Food-Verordnung ist, dass die Sicherheitsbewertung auf negativen
Beweisen basiert. Das eröffnet Gegnern eines bestimmten neuartigen
Lebensmittels die Möglichkeit, die Zulassung mit zusätzlichen Fragen zu
erschweren“, sagte Geuns. Nur im Falle eines positiven Beweises einer
bestimmten schädigenden Wirkung sei eine weitergehende Forschung vor
der Zulassung auf dem europäischen Markt notwendig. Geuns: „Wenn ein
Lebensmittel täglich von mehr als 164 Millionen Menschen ohne
Anzeichen einer schädigenden Wirkung konsumiert werde, sollte es
zugelassen werden ohne weitere kostspielige und unnötige
Forschungsauflagen.“
Missverständnis im letzten Satz
24. November: die Wochenzeitung „Die Welt“ und „Welt Kompakt“ berichtet zu Stevia. Der letzte Satz ist jedoch leider etwas verunglückt. Selbstverständlich kann man mit Steviolglycosiden der Stevia auch Backen. Nur bei einigen wenigen Teigen, dort wo es auf Masse und Klebrigkeit ankommt wie z.B. Biskuit, kann Stevia nicht das gewünschte Resultat bringen.
Den Text finden sie bei Welt Online unter diesem Link.
Nr. 47
Ein vierseitiges Dossier..
..widmete die Wochenzeitung "Die Zeit" der Stevia-Pflanze
am 13. November. Berlin, Löwen, Hohenheim, Asuncion – Burkhard
Strassmann berichtet von den unterschiedlichen Schauplätzen.
Kein Exemplar mehr am Kiosk? Es gibt eine Online-Version unter diesem Link.
Stevia in Australien und Neuseeland zugelassen
Oktober 2008: Steviolglycoside sind nun auf dem Australischen Kontinent als natürlicher Süßstoff in Lebensmittel und Getränken zugelassen.
Der gemeinsame Antrag von Australian Stevia
Mills und der Plant Science Group der Central Queensland Universität
wurde von der Australischen Lebensmittelbehörde (FSANZ) genehmigt. Der
dabei geführte lebhafte und offene Dialog zwischen Behörde und
Antragsteller ist beispielhaft. Lesen sie mehr dazu hier..
Schweizer Heimtor
28.08.2008
„Schweiz führt als erster europäischer Staat vielversprechenden Natur-Süßstoff ein“ so lautet die headline der Pressemitteilung der Universität Hohenheim vom 28.08.2008. Allerdings hat sich das Schweizer Bundesamt für Gesundheit,
BAG nach acht Monaten Bearbeitungszeit lediglich dazu entschlossen,
einem Einzelantrag zuzustimmen. Demnach darf nun in der Schweiz der
Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft werden. Free Stevia berichtete bereits an anderer Stelle
dazu. Ob in Zukunft weiteren Anträgen stattgegeben wird, ist derzeit
ungewiss, denn jeder einzelne Schweizer Kanton muss nicht zwangsweise
der Entscheidung des BAG folgen. Ausschlaggebend wird auch sein, in
welcher Konzentration und Reinheit der Stevia-Süßstoff dem Endprodukt zugesetzt wird. Die Bewilligung ist auf zwei Jahre begrenzt.
Wenn es doch so einfach wäre: Kuchenbacken mit Stevia. Zuckermenge durch den Süßungsfaktor teilen, entsprechende Menge Stevia-Süßstoff einrühren, backen, fertig.
Doch viele Rezepte sind nicht „stevia-tauglich“. Dazu unterscheiden sich die angebotenen Stevia-Produkte auch noch in Qualität und Zusammensetzung.
Das Online-Magazin der Frauenzeitschrift Brigitte zeigt ihnen hier, wie sie sich Frust ersparen.
Stevia Symposium 2008
Die Gesellschaft EUSTAS (European Stevia Association) veranstaltete am 27 Juni 2008 das zweite Stevia
Symposium an der Universität in Leuven, Belgien. Dazu ist nun das 196
seitige Buch erschienen. Eine kurze Inhaltsangabe und wo sie das Buch
bestellen können, finden sie unter ..diesem LINK.
Auf Grund des starken internationalen Interesses ist für 2009 ein weiteres Symposium geplant.
JECFA bewertet Stevia endgültig und positiv.
Bei ihrem 69. Treffen 2008 in Rom bewertete das Expertengremium der JECFA die süßen Inhaltsstoffe der Stevia rebaudiana
als sicher und legte einen endgültigen ADI Wert (0-4 mg/kg bw/ day
bezogen auf Steviol, entsprechend etwa 10mg Steviolglycoside) fest. Ein
erwachsener Mensch mit 70kg Körpergewicht könnte demnach bis zu 0,7g
Steviolglycoside täglich aufnehmen. Diese Menge entspricht etwa 210g
Saccharose. Das ist mehr als die durchschnittliche Menge, die in
Deutschland täglich pro Kopf konsumiert wird (130g). lesen sie dazu mehr hier..
Schüler leisten professionelle Forschungsarbeit
Hat Stevia eine
karieshemmende Wirkung? Die Schüler der HBLA (höhere Bundeslehranstalt
für Landwirtschaft) in Elixhausen, Salzburg sind der Frage
nachgegangen und haben mit viel Ausdauer ein sehr beachtenswertes
Projekt entwickelt und zum Abschluß gebracht.
Die beiden Amerikanischen Konzerne Coca-Cola Co.
und Cargill Inc. haben in den letzten Jahren an einem geheimen Projekt
gearbeitet. Am 31. Mai 2007 wurde öffentlich, dass beide Unternehmen
planen, eine bestimmte Zusammenstellung aus den süßen Inhaltsstoffen der Stevia-Pflanze
in Erfrischungsgetränken zu verarbeiten. Die Mixtur trägt den
Markennamen REBIANA. Dazu wurden bereits von Coca-Cola 24
Patente für Fertigprodukte angemeldet. lesen sie mehr hier...
und dort..
starke Lobby für kleine Pflanze
Endlich hat Stevia eine professionelle Lobby: die European Stevia Assosiation (EUSTAS) www.eustas.org
EUSTAS hat bereits einen Antrag für Stevia-Blätter und einen zweiten für die süßen Inhaltstoffe (Steviolglycoside) eingereicht.
Das European Stevia Center (ESC) besteht weiterhin als eine interne wissenschaftliche Plattform an der Universität in Leuven, Belgien: www.bio.kuleuven.be/biofys/ESC/German/ESC.htm
Herausgegeben von: Förderkreis „Free
Stevia“,
Ansprechpartner: Frau Margitta Holly, Scharnhorst Str.1,
D-65195 Wiesbaden, BRD, Fax +49 (0) 611-940 6839.
Sämtliche Ausführungen in dieser Darstellung unterliegen den
Bestimmungen des Copyrights und des Haftungsausschluss. Die Wiedergabe
ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen NICHT gestattet. „Free
Stevia" übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Angaben in dieser Darstellung.